Wenn Sie im europäischen Cross-Border E-Commerce tätig sind, müssen Sie nach dem 1. Juli möglicherweise Ihre Versandlogistik überdenken.

Sehen wir uns zunächst einige Zahlen an. Im Jahr 2025 erreichten 5,8 Milliarden grenzüberschreitende Pakete mit geringem Wert die EU, mehr als viermal so viele wie 2022. Davon stammten etwa 90 % aus China. Durchschnittlich strömen täglich über 15 Millionen kleine Pakete nach Europa.

So viele Pakete, dass der Zoll sie gar nicht bewältigen kann. Noch problematischer ist, dass die EU schätzt, dass etwa 65 % der Pakete unterbewertet oder verschwiegen werden, um Steuern zu hinterziehen. Die EU verliert dadurch jährlich Steuereinnahmen in Höhe von 5 Milliarden Euro.

Die EU hat im Dezember 2025 offiziell beschlossen, die Zollbefreiung für Warensendungen mit geringem Wert unter 150 Euro ab dem 1. Juli 2026 aufzuheben. Alle grenzüberschreitenden Pakete, die von außerhalb der EU in die EU versandt werden und deren Warenwert 150 Euro nicht übersteigt, müssen dann eine Einfuhrabgabe zahlen.

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Die 3 Euro werden nicht pro Paket berechnet, sondern pro Kategorie.

Viele Verkäufer reagieren zunächst: 3 Euro mehr pro Paket, das scheint noch akzeptabel.

Aber die tatsächliche Regel ist nicht so. Diese Gebühr von 3 Euro wird nach "Warenkategorie" erhoben – genauer gesagt nach den HS-Codes des Zolls. Pro Paket werden für jede unterschiedliche HS-Code-Kategorie 3 Euro fällig.

Ein Beispiel macht es vielleicht verständlicher: Drei identische T-Shirts, die unter denselben HS-Code fallen, kosten nach der gemeinsamen Anmeldung nur 3 Euro. Wenn aber in einem Paket eine Jeans und ein Wollpullover sind, die zu zwei verschiedenen HS-Codes gehören, werden 6 Euro fällig. Bei fünf verschiedenen Warenkategorien steigen die Abgaben direkt auf 15 Euro.

Das gleiche Paket, manche zahlen 3 €, andere 15 €, der Unterschied liegt nur in der Anmeldeart.

Außerdem gibt es ein weiteres Detail, das beachtet werden sollte: Waren wie elektronische Produkte und Spielzeug mit CE-Kennzeichnung können nicht den vereinfachten Zollanmeldungsweg nutzen, sondern müssen stückweise versteuert werden. Je vielfältiger die Kategorien und je mehr SKUs, desto stärker summieren sich die Steuern und Abgaben.

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Im November gibt es noch einen zweiten Schnitt.

Die 3 Euro im Juli sind nur der erste Schritt. Ab dem 1. November 2026 wird für FBA-Sendungen in die EU zusätzlich eine Zollgebühr von 2 Euro erhoben.

Die beiden Kosten addieren sich und zusammen mit der bestehenden IOSS-Mehrwertsteuer ergeben sich für Direktversandhändler Mehrkosten von etwa 5 bis 8 Euro pro Paket.

Die Situation für FBA-Verkäufer ist etwas anders. Die 3 Euro Zollgebühr im Juli wird Amazon direkt in den angezeigten Verkaufspreis des Artikels einrechnen und vom Käufer getragen. Die 2 Euro Bearbeitungsgebühr nach November wird aber höchstwahrscheinlich auch im Verkaufspreis berücksichtigt. Wenn die Preise steigen, wird die Konversionsrate wahrscheinlich beeinträchtigt.

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Einige Dinge, die jetzt getan werden können

Angesichts dieser Veränderung können einige Dinge im Voraus vorbereitet werden.

Erstens die häufig verwendeten HS-Codes noch einmal durchgehen, möglichst ähnliche Waren in einer Anmeldung zusammenfassen, um nach und nach etwas zu sparen.

Zweitens muss klar berechnet werden, welche Auswirkungen die Besteuerung nach HS-Code auf den tatsächlichen Gewinn hat. Bei Kategorien mit vielen verschiedenen SKUs könnten sich die Steuern nach Juli direkt verdoppeln. Ob der Gewinn ausreicht und ob die Preise angepasst werden müssen, sollte jeder selbst vorher berechnen.

Drittens: die Machbarkeit von Übersee-Lagern neu bewerten. Beim Direktversand kostet jede Bestellung 5 bis 8 Euro mehr. Wie viel teurer das monatlich im Vergleich zu den Lagerkosten eines Übersee-Lagers ist, ergibt eine einfache Rechnung.

Falsche Angaben oder das Vertauschen von Steuernummern – diese Wege sind nicht gangbar.

Die Tage, in denen 5,8 Milliarden Pakete in die EU strömen, neigen sich dem Ende zu. Es ist viel günstiger, die HS-Codes und Anmeldeverfahren frühzeitig zu klären, als später ein Vielfaches an Steuern und Gebühren zu ertragen.